Seminare

Recht, Datenschutz, Compliance

Recht, Datenschutz, Compliance

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss gemacht werden?

Zielgruppe:

Geschäftsführung, Vorstände, Fach und Führungskräfte aus Bereichen wie Einkauf, Produktion, Lieferantenmanagement, Logistik, Qualitätsmanagement, Compliance, Personal, Recht, Organisation sowie Interessierte, die vom LkSG tangiert werden, und damit quasi an alle, die starten wollen

Ziele:

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungsitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, müssen bis dahin ihre Lieferketten auf Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards ebenso wie auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit überprüfen und diese verhindern. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
fallen ab 2024 unter dieses Gesetz. Kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette wiederum auch von den Sorgfaltspflichten ihrer Kunden betroffen sein.

Inhalte:

Geschützte Belange

  • Menschenrechte: Verbot von Kinderarbeit · Schutz vorSklaverei und Zwangsarbeit · Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren · Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Umweltbelange: Übereinkommen von Minamata über Quecksilber · Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoff · Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Geforderte Compliance-Maßnahmen

  • Grundlegende Compliance-Strukturen, Aufbau- und
  • Ablauforganisation Unterschiedliche Pflichtenkreise (eigene Orga, Konzern, Tier 1, Tier 2)
  • Planung: Risikomanagement und Risikoanalyse
  • Präventionsmaßnahmen: Grundsatzerklärung auf Basis der CRA · Verankerung Regelwerke im eigenen Geschäftsbereich · Verpflichtung der „Tier 1“-Lieferanten
  • Abhilfemaßnahmen: Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten im eigenen Geschäftsbereich und Konzern ggü. Tier 1 und 2 · Jährliche und anlassbezogene Prüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen
  • Nachvollziehbarkeit: Dokumentation und Aufbewahrung, Datenschutz · Öffentliche Berichterstattung · Kontrolle der Umsetzung

Umsetzung

  • Aufbau der Maßnahmen in der Aufbauorganisation: Menschenrechtsbeauftragter · Verhältnis zu Compliance, CSR und Einkauf
  • Aufbau der Maßnahmen in der Ablauforganisation: Einbau der Sensorik, KyB · Einrichtung Beschwerdemanagement
  • Einbindung Stakeholder: Betriebsrat · Wirtschaftsausschuss · Behörden
  • Durchführung einer Risikoanalyse und GAP-Analyse, KOKriterien
  • Vertragsklauseln für Lieferantenverträge und Verhaltenskodex für Lieferanten
  • Auswirkung auf Arbeitsverhältnisse: Verpflichtung durch neue Regelwerke · Pflichtverletzungen und arbeitsrechtliche Sanktionen


Technische Vorraussetzungen:

Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang, Audio, ggf. Kamera und Headset erforderlich