Online-Seminar zum Hinweisgeberschutzgesetz
Online-Seminar zum Hinweisgeberschutzgesetz: Meldekanal betreiben – Umgang mit Hinweise (Fachkundenachweis §15 HinSchG)“ am 01.11.2024
Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 02. Juli 2023 in Kraft. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Externe Meldestellen bearbeiten auch anonym eingehende Meldungen. Aus diesem Grund bieten wir ein Online-Seminar zur Betreibung eines Meldekanals an. Weitere Seminarinformationen finden Sie hier: Hinweisgeberschutzgesetz – Meldekanal betreiben
Kontakt:
Niklas Appel
Tel: 06032 948-750
n.appel@bhbn.de