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Vom Kollegen zum Vorgesetzten

Entwicklungsreihen ‐ Vom Kollegen zum Vorgesetzten

Vom Kollegen zum Vorgesetzten – Arbeitsrecht für den Führungskräftenachwuchs

Zielgruppe: 

Nachwuchsführungskräfte, die gerade eine Führungsaufgabe übernommen haben oder die sich auf die Übernahme einer Führungsposition vorbereiten

Ziele: 

Sie sind noch nicht lange Führungskraft. Sie haben sich intensiv um die harten Fakten Ihres neuen Aufgabenbereichs gekümmert, da kamen die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden zu kurz. Doch dann kamen Fragen zur Teilzeitarbeit, Mitarbeitende wollten zurück in die Vollzeit, ein Mitarbeiter fragte nach den Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes. Sie hätten Ihre Leute gerne beraten und Sie hätten selbst gerne gewusst, wie diese Themen geregelt sind, aber es war bis jetzt keine Zeit sich damit auseinanderzusetzen. Jetzt haben Sie die Gelegenheit, einen Überblick über das Arbeitsrecht zu bekommen, das Sie an der Basis, im täglichen Kontakt mit den Mitarbeitenden brauchen: kurz, knapp, in der Praxis anwendbar und mit vielen Fallstudien, die Ihnen die „komischen“ Paragraphen rasch und leicht näher bringen.

Inhalte: 

  • Einstellung von Mitarbeitenden: die Stolperfallen der Diskriminierung klar überwinden und keine Schwierigkeiten wegen Schwerbehinderung bekommen
  • Wann gilt denn nun der Tarifvertrag und wann nicht?
  • Klarheit bei Wunsch nach Teilzeit und Vollzeit!
  • Feinheiten, die aus einem befristeten Arbeitsvertrag einen unbefristeten machen
  • Worauf muss ich bei schwerbehinderten Mitarbeitenden achten?
  • Wenn der/die Mitarbeiter/-in klaut und es kann nicht bewiesen werden und wie muss der Betriebsrat in einem solchen Falle unterrichtet werden?
  • Haften die Arbeitnehmer/-innen gegenüber dem Arbeitgeber, wenn sie etwas kaputt machen?
  • Was muss ich als Führungskraft unternehmen, wenn sich ein/e Mitarbeiter/-in beschwert, er/sie sei belästigt oder „angelangt“ worden?
  • Wann kann ich Mitarbeitenden gegenüber eine Abmahnung aussprechen? Wie schaut die Abmahnung aus?
  • Darf ein/e Mitarbeiter/-in seine/ihre Mutter 6 Monate lang pflegen oder vielleicht sogar 2 Jahre lang?
  • Wo darf der Betriebsrat alles mitbestimmen, wo muss ich ihn nur unterrichten?

Methoden: 

Kurze Lehrgespräche, Einzel- und Gruppenarbeit, praxisorientierte Fallarbeit, Rollenspiele, Videofeedback, Austausch